Ihr Recht ist
unser Ziel –
zählen Sie
auf uns.

Unser Arbeitsbereich umfasst das gesamte Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit für die Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten in Österreich und im Ausland (insbesondere in den angrenzenden EU-Ländern wie Deutschland, Slowakei und Ungarn), wobei wir auch mit mehreren nationalen Anwaltskanzleien in diesen Ländern kooperieren, insbesondere in folgenden Tätigkeitsfeldern: 

  • familienrechtliche Angelegenheiten
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen aller Art
  • sämtliche erbrechtliche Angelegenheiten
  • Vertretungstätigkeit in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten

Verkehrsunfälle zählen zu den Schwerpunkten der österreichischen Justiz. Über 200.000 Verkehrsunfälle mit Sach- und knapp 40.000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden pro Jahr hinterlassen eine Vielzahl rechtlicher Fragen. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten sowie weitere schadenersatzrechtliche Angelegenheiten wie Produkthaftung, Anlegerschutz, Haftung für ärztliche Fehlbehandlungen und Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zählen zu den Schwerpunkten unserer Kanzleitätigkeit.

Die österreichische Rechtsordnung sieht mehrere Möglichkeiten der Errichtung letztwilliger Verfügungen vor, zudem wurden vor einigen Jahren mit der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Vorsorgeinstrumente für den Fall des Verlusts der Geschäftsfähigkeit (etwa Demenz) geschaffen, wodurch unter Umständen eine Sachwalterbestellung vermieden werden kann. Wir beraten und vertreten Sie in allen Erbrechts, insbesondere Pflichtteilsangelegenheiten.

Das Eingehen einer Lebensgemeinschaft und Ehe hat nicht nur schöne Aspekte, sondern kann auch zu zahlreichen Überraschungen führen, die psychische Leiden, Verletzungen und wirtschaftliche Existenzängste zur Folge haben können. In unserer Kanzlei werden Sie ausführlich in Unterhalts-, Ehescheidungs- und Vermögensaufteilungssachen sowie in Obsorge- und  Besuchsrechtsangelegenheiten beraten und vertreten. Wir informieren Sie auch über Ihre rechtlichen Ansprüche bei Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und setzen diese im Bedarfsfall für Sie durch.

Schneller als man denkt, kann man zum Opfer oder zum Beschuldigten eines Strafverfahrens, beispielsweise wegen einer Körperverletzung aufgrund eines Verkehrsunfalls werden. Wir begleiten Sie unterstützend und beratend im Strafverfahren sowohl als Opfervertreter (Privatbeteiligtenvertreter) als auch als Verteidiger, wobei wir vor allem in Strafsachen wegen Übertretung des Suchtmittelgesetzes, Sexualdelikte, gerichtlichen Verkehrsstrafsachen und Wirtschaftsstreitsachen große Erfahrung erworben haben.

Unsere Kanzlei prüft und errichtet für Sie sämtliche Verträge, insbesondere Kaufverträge über Immobilien, Mietverträge, Gesellschaftsverträge, Schenkungs- und Übergabsverträge. Gute Verträge können gerichtliche Verfahren vermeiden.

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten betreffen nicht nur eine Vielzahl von unselbständig Beschäftigten, sondern auch zahlreiche Unternehmen. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Unsere Schwergebiete umfassen die Beratung und Vertretung bei Beendigung von Dienstverhältnissen und bei Insolvenz des Arbeitgebers. Wir beraten und vertreten Sie auch zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Arbeitsunfall, Ihrer Pensionsansprüche und in sonstigen sozialversicherungsrechtliche Belangen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Wohn-, Miet- und Nachbarschaftsrechts, insbesondere wenn es um die Hilfe beim Abschluss von Miet- oder Wohnungseigentumsverträgen, um die Überprüfung von Mietzinsvorschreibungen, von Betriebskosten-, und Heizkostenabrechnungen, um die Befristung von Mietverträgen, um die Ansprüche bei Beendigung von Mietverträgen sowie um nachbarschaftliche Rechte geht. Auch vertreten wir Sie als Mieter oder Vermieter vor Gericht und stehen Ihnen mit Rat und Tat bei Kündigungs- und Räumungsprozessen zur Seite.

Vorrangiges Ziel unserer Kanzlei ist es, den Mandanten über seine zivilrechtlichen Ansprüche umfassend zu beraten und eine außergerichtliche Konfliktlösung bzw. Einigung mit dem Gegner herbeizuführen. Damit sollen zeit- und kostenintensive Prozesse vermieden werden. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, vertreten wir Sie vor Gericht.

Zu unseren Schwergebieten gehören Angelegenheiten betreffend die Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, des ASVG, der StVO, des KFG, der Gewerbeordnung und der einzelnen Bauordnungen sowie verwaltungsbehördlich zu ahndende Abgabendelikte, fremdenrechtliche und fremdenpolizeiliche Angelegenheiten. Wir vertreten Sie auch im Rechtsmittelverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat und vor dem Unabhängigen Finanzsenat und bringen für Sie Beschwerden bei den Höchstgerichten (Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof) ein.

In unternehmensrechtlichen Fragen, etwa auch des Markenschutz- oder Urheberrechts, bringen wir fundiertes Know-How ein und vertreten und beraten Sie beispielsweise in Angelegenheiten des Unternehmensrechts und bei Unternehmensübergängen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten Ihrer kapital- oder Personengesellschaft, von der Errichtung des Gesellschaftsvertrags bis zur Liquidation.

Unsere Inkassotätigkeiten reichen von der Eintreibung berechtigter Forderungen mittels Mahnschreiben bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung einschließlich der Wahrnehmung Ihrer Interessen als Gläubiger im Insolvenzverfahren.

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bietet unsere Kanzlei einen breiten Rahmen an Beratungs- und Vertretungstätigkeiten an. Wir unterstützen, beraten und vertreten sie nicht nur in Fragen der Regulierung Ihrer privaten Schulden (Privatinsolvenz), sondern arbeiten mit Ihnen gemeinsam auch an optimalen Lösungen im Rahmen einer Unternehmensinsolvenz (zB Sanierungsplan).